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   BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20   

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https://dejure.org/2020,44098
BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20 (https://dejure.org/2020,44098)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2020 - IX ZA 16/20 (https://dejure.org/2020,44098)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - IX ZA 16/20 (https://dejure.org/2020,44098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichmachen der Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gegner durch Zustimmung i.R.d. Insolvenzverfahrens; Anhörungsrecht eines Prozessgegners im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Einsichtsrecht des Insolvenzgläubigers in die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2 S. 2
    Zugänglichmachen der Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gegner durch Zustimmung i.R.d. Insolvenzverfahrens; Anhörungsrecht eines Prozessgegners im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20
    Das Gesetz stellt maßgeblich darauf ab, ob dem Antragsgegner ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch über Einkünfte und Vermögen zusteht (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 325; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - XII ZB 214/14, NJW 2015, 1827 Rn. 20).

    Im Übrigen bezweckt § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht, die subjektive Rechtsstellung des Antragsgegners zu verbessern; die Vorschrift dient nicht der Befriedigung von privatrechtlichen Auskunftsansprüchen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015, aaO Rn. 21 f).

    Der Prozessgegner hat im Prozesskostenhilfeverfahren kein Anhörungsrecht hinsichtlich der Frage, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - VI ZR 100/83, BGHZ 89, 65, 67 ff; vom 29. April 2015, aaO Rn. 18; BVerfG, NJW 1991, 2078).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19

    Insolvenzverfahren: Grenzen des Akteneinsichtsrechts des Gläubigers bei

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20
    Soweit der Beklagte geltend macht, er habe als Insolvenzgläubiger Einsichtsrechte, steht ein Recht eines Insolvenzgläubigers auf Einsicht in die Insolvenzakten gemäß § 4 InsO, § 299 ZPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19, ZIP 2020, 1138) dem von § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO verlangten materiellrechtlichen Auskunftsanspruch nicht gleich.
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 100/83

    Rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20
    Der Prozessgegner hat im Prozesskostenhilfeverfahren kein Anhörungsrecht hinsichtlich der Frage, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - VI ZR 100/83, BGHZ 89, 65, 67 ff; vom 29. April 2015, aaO Rn. 18; BVerfG, NJW 1991, 2078).
  • BVerfG, 14.01.1991 - 1 BvR 41/88

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20
    Der Prozessgegner hat im Prozesskostenhilfeverfahren kein Anhörungsrecht hinsichtlich der Frage, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - VI ZR 100/83, BGHZ 89, 65, 67 ff; vom 29. April 2015, aaO Rn. 18; BVerfG, NJW 1991, 2078).
  • BayObLG, 31.01.2024 - 101 VA 239/23

    Verfahrenskostenhilfeverfahren, Verfahrenskostenhilfeantrag, Persönliche und

    Die Entscheidung über die Gewährung von Einsicht nach § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO für den Gegner ist kein Justizverwaltungsakt i. S. d. §§ 23 ff. EGGVG , sondern ein Akt der Rechtsprechung (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020, IX ZA 16/20, juris Rn. 4).

    Die Entscheidungsbefugnis ergibt sich als Annexzuständigkeit aus der Zuständigkeit für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020, IX ZA 16/20, juris Rn. 4; Fischer, MDR 2015, 1112).

    Die über das Einsichtsgesuch des weiteren Beteiligten im noch laufenden Verfahren der Verfahrenskostenhilfe getroffene Entscheidung des mit dem Verfahren befassten Amtsrichters vom 5. Oktober 2023 ist somit kein im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfender Justizverwaltungsakt über ein Akteneinsichtsgesuch des weiteren Beteiligten als Dritter i. S. d. § 299 Abs. 2 ZPO, sondern ein Akt der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020, IX ZA 16/20, juris Rn. 4; diese Frage noch offenlassend: BGH, NJW 2015, 1827 Rn. 12).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2015, 1827 Rn. 20 ff.; vgl. auch Beschluss vom 17. Dezember 2020, IX ZA 16/20, juris Rn. 6 am Ende und Rn. 7) begründet die durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGGRG) eingefügte Bestimmung des § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO kein Anhörungs- und auch kein Akteneinsichtsrecht des Gegners, sondern beschreibt die Modalitäten, unter denen die Erklärung und die Belege zugänglich gemacht werden können.

  • OLG Brandenburg, 04.08.2021 - 11 VA 7/21

    Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Einsicht in die

    Einen Rechtsanspruch auf Anhörung dazu oder auf Akteneinsicht hat die Gegenseite gemäß der höchstrichterlichen Judikatur selbst dann nicht, wenn ihr materiell-rechtliche Auskunftsansprüche zustehen (so BGH aaO Rdn. 19 ff.; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 17.12.2020 - IX ZA 16/20, Rdn. 6, juris = BeckRS 2020, 37742).

    Für deren Klärung und Befriedigung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren einer anderen Streitsache ist regelmäßig kein Raum (vgl. BGH [XII ZB 214/14] aaO Rdn. 22 a.E.; BGH [IX ZA 16/20] aaO a.E.).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2021 - 4 WF 149/21

    Zur Zuständigkeit des Rechtspflegers im VKH-Nachprüfungsverfahren

    Der Mangel der Zustellung kann allerdings durch eine spätere Zustellung einer Erinnerung an die Übermittlung oder Ergänzung der Erklärung geheilt werden (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 2021, 374; Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 10. Aufl. 2022, Rn. 1010).
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